Sammlung

Zurück

Bekanntmachung | Eingliederung der Turn- und Sportjugend in die HJ

Inventarnummer: 09/1399

Bekanntmachung vom 11. Dezember 1934 des Gaubeauftragten des Reichsführers an die Turn- und Sportvereine zur Eingliederung der Turn- und Sportjugend in die HJ . Wortlaut: Eingliederung der Turn- und Sportjugend in die HJ. Auf Grund der Vereinbarung zwischen dem Reichsjugendführer und dem Reichssportführer vom 25.Juli 1934 geben die Unterzeichneten zur Ein- gliederung der Turn- und Sportjugend folgendes bekannt: 1. Die Turn- und Sportverbände verpflichten sich, alle in ihrem Vereinen befindlichen Jugendlichen (männlich 10-18 Jahre; weiblich 10-21 Jahre) soweit sie noch nicht HJ, DJ, BDM bezw. JM Mitglieder sind, sofort zu veranlassen, daß ihre Anmeldung bezw. Aufnahmeerklärung in HJ und BDM erfolgt. 2. Jugendliche, welche ihren Eintritt in HJ bezw. BDM nicht durchführen wollen, werden von den Verein ausgeschlossen. 3. Anmeldung in HJ und BDM hat einzeln zu erfolgen zu erfolgen. Hierfür ist die Heimatorganisation zuständig. 4.Alle neuaufzunehmenden Jugendlichen in dem oben bezeichneten Alter haben vorher ihren Eintritt in die HJ zu erklären. (Stichtag 1.12.34) 5. Die Turn- und Sportverbände stellen den HJ und BDM Gliederungen ihre Übungsplätze, Hallen und Geräte gegen ein örtlich zu verein- barendes Entgelt überdessen Höhe in letzter Instanz die Gebiets- führung, Abte1lung E, mit dem Gaubeauftragten des Reichssportführers entscheidet , zur Verfügung. 6. Den Turn- und Sportverbänden ist jegliche geländesportliche Ausbil- dung sowie politische Schulung laut Vertrag verboten. Diese Aus- bildungszweige stehen einzig und allein der Staatsjugend HJ und BDM zu. 7. Zur Grundausbildung der BJ wird im Gebiet Mittelrhein der erste und dritte Sonntag eines jeden Monats zur Ausbildung belegt. An diesen Tagen können HJ Mitglieder nicht beurlaubt werden. 8. Den HJ und BDM Mitgliedern wird freigestellt ihre zusätzliche, sportliche Ausbildung innerhalb der Sportverbände zu suchen. 9. Die HJ verpflichtet sich, Jgg. (BDM Mitglieder), welche eine be- achtliche sportliche Leistung zu erfüllen versprechen, vom HJ Dienst auf Antrag des Sportverbandes (Bezirksbeauftragter) zeitweise zu beurlauben. 10. Grundsätzlich geht HJ und BDM Dienst vor allen übrigen Verplich- ungen. 11. Die Überwachung dieser Vereinbarung und die Verhandlung mit den Turn- und Sportverbänden wird hiermit den Dienststellen bis Bann- führungen (Abteilung E) sowie Untergauführungen übertragen. Die Vereinsvorsitzenden haben sich nur mit diesen ins Benehmen zu setzten. 12. Die Eingliederung nach den oben angeführten Richtlinien muß bis zum 1. Januar 1935 durchgeführt sein. Meldung über den Vollzug der Eingliederung erfolgt durch die Bezirksbeauftragten an die Gebiets- führung, Abteilung E. Die Meldung muß bis zum 5.1.35 erfolgt sein. Köln, den 11. Dezember 1934. Der Gaubeauftragte des Reichsführers: gez. K u r t z , Standartenführer der SA Die Führerin des Obergaues 11: gez. L. R o h 1 f i n g, Obergauführerin Führer des Gebiets Mittelrhein: gez. A. W a 1 l w e y, Gebietsführer. Obige Abschrift wird zur genauen Befolgung nochmals bekannt gegeben. Der Vertrag zwischen Reichsportführer und Reichsjugendführer vom 25.7.34 und die Ausführungsbestimmungen vom 17.9.34 war abgedruckt in NR. 31 bezw. 39 der Deutschen Turnzeitung. Die Vereinsführer haben also nunmehr ihre Jugendliche sofort zu veranlassen, sich bei der ört- lichen HJ Organisation (EJ, DJ, BDM bezw. JM) einzeln zu melden. Daß diese Verfügung durchgeführt ist, ist bis zum 3. Januar 1935 schriftlich an die Geschäftsstelle Unter Goldschmied 38 zu melden. Gut Heil - Heil Hitler

Dokument zur Eingliederung der Sportvereine in die Hitlerjugend

Suche

Objektgruppen

Kontakt

Gregor Baldrich
Telefon: +49 221 33 60 9-56
E-Mail: baldrich(at)sportmuseum.de

Anschrift:
Deutsches Sport & Olympia Museum
Im Zollhafen 1
50678 Köln

ISIL: DE-MUS-226811

Suche

Objektgruppen

Kontakt

Gregor Baldrich
Telefon: +49 221 33 60 9-56
E-Mail: baldrich(at)sportmuseum.de

Anschrift:
Deutsches Sport & Olympia Museum
Im Zollhafen 1
50678 Köln

ISIL: DE-MUS-226811